Allgemeine Geschäfts- Bedingungen
VelbertSports - Update 01.01.2026
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Abschluss eines schriftlichen Mitgliedsvertrages und die Unterschrift des Mitglieds sowie von Velbert Sports zustande.
Mitglieder unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden; der gesetzliche Vertreter wird Vertragspartner.
2. Beginn der Mitgliedschaft / Eingangs- und Trainerpauschale (Neu)
Für die Mitgliedschaft bei Velbert Sports gelten je nach Vertragsart unterschiedliche Gebührenregelungen.
Bei Fitnessmitgliedschaften, Personaltraining und Med.-Trainingstherapie wird eine Eingangs- und Trainerpauschale in Höhe von 149 € erhoben. Diese Pauschale umfasst insbesondere eine Eingangsanalyse, eine jährlich wiederkehrende Trainings-bzw. Bestandsanalyse sowie weitere betreuungsbezogene Leistungen und ist einmal jährlich fällig.
Bei bestimmten Vertragsarten, insbesondere Aquafitness-Verträgen oder sonstiger Sondervereinbarungen, wird anstelle der Trainerpauschale eine einmalige Anmeldegebühr von 29,95 € erhoben.
3. Nutzung des Studios / Öffnungszeiten / Aquafitness
Das Mitglied ist berechtigt, die Angebote von Velbert Sports entsprechend dem gewählten Tarif, während der jeweils gültigen Öffnungszeiten zu nutzen.
Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Kurs-, Trainings- oder Geräteangebots bleiben vorbehalten, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Kurse zu festen Zeiten, an bestimmten Orten oder durch bestimmte Trainer besteht nicht.
Kurse können insbesondere bei geringer Teilnehmerzahl, aus organisatorischen Gründen, witterungsbedingt oder an Feiertagen entfallen.
Velbert Sports ist berechtigt, zeitlich begrenzte Sonderprogramme (z. B. Sommerprogramme) oder alternative Kursformate anzubieten.
Aquafitness-Angebote finden in externen Schwimmbädern statt und sind von deren Betriebszeiten abhängig.
Vorübergehende Schließungen dieser Einrichtungen, insbesondere aufgrund von Sanierungsarbeiten, Schulferien oder behördlichen Anordnungen, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Velbert Sports.
Während solcher Schließzeiten können Ersatzangebote (z. B. Ersatzstunden oder alternative Trainingsangebote im Studio) angeboten werden.
Ein Anspruch auf Beitragsminderung oder Rückerstattung besteht nicht, sofern angemessene Ersatzmöglichkeiten bestehen.
Velbert Sports ist berechtigt, jährlich bis zu zwei Wochen Betriebsferien zur Durchführung notwendiger Wartungs-, Reparatur- oder Renovierungsarbeiten durchzuführen.
Eine Schließung an gesetzlichen Feiertagen ist zulässig.
3a. Sauna / Infrarot- und Kombisauna (Neu)
Die Nutzung der Infrarot- und Kombisauna erfolgt auf eigene Verantwortung.
Mitglieder sind verpflichtet, vor der Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen, ob gesundheitliche Gründe gegen eine Nutzung sprechen.
Im Zweifel ist vor der Nutzung ärztlicher Rat einzuholen.
Die jeweils ausgehängten Nutzungshinweise, Temperaturangaben und Aufenthaltszeiten sind einzuhalten.
Velbert Sports übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf eine unsachgemäße oder entgegen den Nutzungshinweisen erfolgende Nutzung zurückzuführen sind.
4. Mitgliedsbeitrag / Fälligkeit / beitragsfreie Zeiten
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Mitgliedschaften.
Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu entrichten und monatlich im Voraus jeweils zum 01. eines Monats fällig.
Beitragsfreie Zeiten können ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Krankheit von mehr als sechs Wochen oder bei Schwangerschaft, gewährt werden.
Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass eine Nutzung der Angebote von Velbert Sports aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Das Attest ist spätestens bis zum 15. eines Monats schriftlich einzureichen.
Die beitragsfreie Zeit wird jeweils für einen **befristeten Zeitraum von maximal drei Monaten** gewährt.
Eine Verlängerung der beitragsfreien Zeit ist nur nach erneuter Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests möglich.
Die beitragsfreie Zeit beginnt frühestens mit dem auf die Mitteilung folgenden Kalendermonat und verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend.
4.1 Zusatzregelung: 10er-Karten und Vorkasseleistungen
10er-Karten sowie sonstige Vorkasseleistungen berechtigen zur Nutzung der jeweils erworbenen Leistungseinheiten, begründen jedoch keine Mitgliedschaft.
10er-Karten haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 12 Monaten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht genutzte Einheiten ersatzlos.
Eine Rückerstattung – auch anteilig – ist ausgeschlossen, insbesondere bei Krankheit, Nichtnutzung oder Zeitablauf, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rücktrittsrechte bestehen.
4.2 Schwimmbadeintritte/Sonstige externe Leistungen
Für Schwimmbadeintritte oder sonstige externe Leistungen, die von Velbert Sports im Voraus verauslagt werden, besteht kein Rückerstattungsanspruch, sobald die Zahlung erfolgt ist.
Dies gilt auch dann, wenn die Leistung aus Gründen, die Velbert Sports nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit des Teilnehmers), nicht in Anspruch genommen wird.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Er ist danach monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können rückständige Beiträge, gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten erhoben werden.
7. Mitteilungspflichten des Mitglieds
Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung oder sonstiger relevanter Daten sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich mitzuteilen.
Kosten aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitteilungen trägt das Mitglied, soweit es diese zu vertreten hat.
Rücklastschriftkosten können in tatsächlich entstandener Höhe weiterberechnet werden.
8. Tarife und Beitragsanpassungen
Tarife und Beiträge gelten für die Zukunft.
Eine Umstellung bestehender Mitgliedschaften auf neue Tarife erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
Macht der betriebliche Ablauf eine frühere Umstellung erforderlich, soll diese in Absprache mit dem Mitglied erfolgen.
Kommt eine Einigung nicht zustande, steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu.
Unabhängig davon ist Velbert Sports berechtigt, die Mitgliedsbeiträge anzupassen, sofern sich die für den Betrieb maßgeblichen Kosten (insbesondere Personal-, Energie-, Miet- oder Instandhaltungskosten) erhöhen.
Eine Beitragsanpassung erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Beitragsanpassung und darf 5 - 10 % pro Anpassung nicht überschreiten.
Die Beitragsanpassung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Im Falle einer Beitragsanpassung steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
9. Hausordnung / Hausrecht
Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann ein Hausverbot oder eine Kündigung ausgesprochen werden.
10. Umkleideschränke
Die Nutzung der Umkleideschränke ist während der Trainingszeit gestattet.
Eigene Schlösser sind zu verwenden. Schränke sind nach dem Training leer zu hinterlassen.
11. Haftung
11.1 Allgemeine Haftung:
Velbert Sports haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit besteht uneingeschränkte Haftung.
11.2 Schäden an Studio-Eigentum
Das Mitglied haftet für Schäden an Einrichtungen, Geräten oder sonstigem Eigentum von Velbert Sports, die es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
Beschädigungen sind dem Studio unverzüglich zu melden.
Im Falle eines schuldhaft verursachten Schadens ist Velbert Sports berechtigt, Ersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu verlangen.
Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11.3 Eigenverantwortliche Gerätenutzung
Das Mitglied ist verpflichtet, die Trainingsgeräte sachgemäß zu nutzen und die aushängenden Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu beachten.
Bei Unsicherheiten ist vor der Nutzung das Personal anzusprechen.
Velbert Sports haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder eigenmächtige Nutzung der Geräte entstehen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12. Höhere Gewalt
Bei behördlich angeordneten Schließungen oder höherer Gewalt verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Dauer der Schließung, sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
13. Bild- und Videoaufnahmen
Bild- und Videoaufnahmen im Studio sind nur mit Zustimmung der Studioleitung und der betroffenen Personen zulässig.
14. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von Velbert Sports.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Velbert.
